Wallbox anmelden – Was muss man beachten?

von | Mai 19, 2022 | Allgemein

Der Kauf einer Wallbox ermöglicht es Ihnen, Ihren selbst erzeugten Strom direkt für Ihr E-Fahrzeug zu beziehen und Ihr Auto bequem von zuhause aus aufzuladen. Doch vor der Installation einer Wallbox gibt es neben den technischen Anforderungen auch einige rechtliche Gegebenheiten zu beachten- seit dem März 2019 ist in der Niederspannungsanschlussordnung (NAV) im Paragraphen §19 festgelegt, dass Fahrzeughalter ihre private Wallbox bei Ihrem Netzbetreiber anmelden müssen, bevor Sie diese für Ihren eigenen Gebrauch nutzen dürfen. Bei Wallboxen, die eine Ladeleistung von mehr als 11kW aufweisen, ist sogar eine zusätzliche Genehmigung für die Installation und Betriebnahme erforderlich. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Anmeldung und Genehmigung Ihrer Wallbox alles zu beachten haben.

Unterschied Anmeldung und Genehmigung

Wenn Sie eine Wallbox erwerben möchten, die zwischen 3,7 kW und 11 kW Ladeleistung erbringt, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Erwerb bei Ihrem Netzbetreiber anmelden zu lassen. Sobald der Netzbetreiber diese Information erhalten hat, kann die Inbetriebnahme der Wallbox erfolgen. Der Netzbetreiber hat hierbei keine Befugnis, Einspruch gegen Ihre Wallbox zu erheben.

Sobald Ihre Wallbox jedoch mehr als 11 kW aufweist, benötigen Sie gemäß des §19 NAV eine explizite Genehmigung hierfür. Nach der Einreichung der Genehmigung hat Ihr Netzbetreiber bis zu zwei Monate Zeit, Ihnen Rückmeldung zu geben. Innerhalb dieses Zeitraumes überprüft der Netzbetreiber, ob die Kapazitäten Ihres Hausanschlusses für den Betrieb einer Ladeleitung von mehr als 11 kW ausreichen. Wenn dies der Fall ist, so erhalten Sie eine schriftliche Zusage mit der Auflage, die Wallbox innerhalb von vier Monaten von einer Elektrofachkraft zu installieren. Sobald dies erfolgt ist, steht der Inbetriebnahme Ihrer Wallbox nichts mehr im Weg. Erhalten Sie jedoch keine Genehmigung, ist es Ihnen nicht gestattet die Wallbox zu installieren oder in Betrieb zu nehmen.

Ablehnung der Genehmigung

Was können Sie tun, wenn die Genehmigung Ihrer Wallbox abgelehnt wurde? Wenn dies  passiert, gibt es keinen Grund zur Verzweiflung. In den meisten Fällen erfolgt eine Ablehnung aufgrund von Mängeln in Ihren Sicherungen und Leitungen. Sobald Sie diese Mängel behoben haben und Ihr Netzanschluss somit verstärkt wurde, können Sie einen erneuten Antrag zur Anmeldung und Genehmigung Ihrer Wallbox stellen.

Anmeldung der Wallbox

Bevor Sie Ihre Wallbox bei Ihrem Netzbetreiber anmelden, sollten Sie beachten, dass Sie  die Installation Ihrer Wallbox stets von einem Experten durchführen lassen. Die Abnahme des Gerätes erfordert in der Regel einiges an Fachexpertise und sollte dementsprechend auch von einer Fachkraft durchgeführt werden. Andernfalls kann es zu Schäden am Eigentum, am Fahrzeug selbst oder an Personen kommen. 

Neben der Installation kann auch die Anmeldung der Wallbox von Ihrer Elektrofachkraft durchgeführt werden. In der Regel  bieten die Fachleute die Anmeldung beim Netzbetreiber als Teil ihres Kundendienstes gleich mit an. Dazu wird meist lediglich ein standardisiertes Anmeldeformular benötigt, welches Sie vorher ausfüllen. Nutzen Sie diese Servicemöglichkeit! Wenn Ihre Elektrofachkraft die Anmeldung für Sie übernimmt, können Sie sicher sein, dass das Anmeldeverfahren nach allen rechtlichen Vorgaben der NAV läuft. 

Bei wem muss die Wallbox angemeldet werden

Auch die kleinsten Wallbox-Modelle müssen bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden. Wenn die Anmeldung von den Kunden selbst erfolgt, kommt es hierbei öfter zu Verwechslungen zwischen dem Netzbetreiber und Stromanbieter.
Merken Sie sich daher:

Ihr  Netzbetreiber und Ihr Stromanbieter stellen zwei unterschiedliche Institutione dar und weisen nicht dieselbe Funktion auf. Während Ihr Netzanbieter für Ihr Stromnetz zuständig ist, ist Ihr Stromanbieter für Ihre Jahresabrechnung und Stromversorgung verantwortlich.

Warum ist eine Anmeldung der Wallbox erforderlich?

Für viele Wallbox-Besitzer stellt sich die Frage, weshalb die Installation einer Wallbox meldepflichtig ist. Hierbei können mehrere Gründe angeführt werden.Die Vorschrift dient vor allen Dingen zur Transparenz Ihrer Stromnetz-Stabilität. Anhand der Meldepflicht kann eine Überlastung der lokalen Netze verhindert werden, da leichter abzuschätzen ist , wie viel Energie in einem Gebiet zu bestimmten Tageszeiten erforderlich ist. Somit lässt sich sagen, dass die Anmeldung Ihrer Wallbox zur Ihrer Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen dient. Auch wird bei der Anmeldung Ihrer Wallbox überprüft, ob Ihre Stromversorgung überhaupt für eine solch hohe Ladeleistung geeignet. Dabei werden auch Ihre Anschlüsse und Sicherungen von den Netzbetreibern überprüft, da es bei Mängeln zu möglichen Gefahren, wie beispielsweise Kabelbränden kommen könnte. Vor allem bei älteren Gebäuden mit veralteten Stromsicherungen ist diese Überprüfung von hoher Bedeutung.

Fazit

Bei der Anmeldung Ihrer Wallbox stellt vor allem die gewünschte Ladeleistung einen ausschlaggebenden Faktor dar. Wenn eine Wallbox mit wenig kW für Sie ausreichend ist, können Sie in der Regel relativ zügig mit der Installation und Inbetriebnahme des Ladegerätes starten. Andernfalls müssen Sie auf die Genehmigung Ihres Netzbetreibers warten, da eine umfassendere Überprüfung Ihres Netzanschlusses bei höherer Ladeleistung unabdinglich ist. Die Kosten für das Anmeldeverfahren Ihrer Wallbox können hierbei je nach Netzbetreiber, anfallenden Installationsarbeiten und Wallbox-Modell zwischen 500€-2000€ variieren. Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Anmeldung Ihrer Wallbox nach möglichen Fördermöglichkeiten für Ihre Ladestation. In einigen Kommunen und Bundesländern besteht beispielsweise die Möglichkeit, Zuschüsse für Ihr die Installation Ihrer Wallbox zu beantragen

Robin Giller

Robin Giller

Inhaber

Robin Giller ist Inhaber von GLASVORDACH.de. Das Unternehmen hat sich auf Solar Terrassenüberdachungen und Solar Carports spezialisiert, die sie in einem eigenen Online-Konfigurator anbieten.