Benötige ich eine Baugenehmigung?

Wir können Ihren Bauantrag bei Ihrem Bauamt einreichen

Bauliche Veränderungen am Haus müssen in der Regel von den örtlichen Behörden genehmigt werden. Von Bundesland zu Bundesland sind die jeweiligen Vorschriften für Baumaßnahmen unterschiedlich.

Es gibt Terrassenüberdachungen, die aufgrund ihrer Größe unter die „räumlichen Freibeträge“ fallen und damit baugenehmigungsfrei sind.

Ganz wichtig ist der vorgeschriebene Mindestabstand zum Nachbargrundstück. Das sind meistens 3 Meter.

Im Auftragsfall erstellen wir optional den Bauantrag und reichen diesen bei Ihrem zuständigen Bauamt ein. Somit müssen Sie sich um nichts kümmern. 

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist? Hier können Sie es kostenlos vorab prüfen.