Solar Terrassendach Lichtdurchlässigkeit
Wir können Ihnen zwei verschiedene Solarmodule anbieten
Mehr Lichtdurchlässigkeit
Das Modul „Mehr Lichtdurchlässigkeit“ hat eine Transparenz von 28% mit einer Leistung von 200W.
Auf den Quadratmeter hat das Modul eine Leistung von ca. 130W. Die Anschlusskästen liegen an der langen Seite und können somit von unten nicht gesehen werden.
Mehr Lichtdurchlässigkeit
Ebenfalls ist das Modul von unten nicht Schwarz, sondern hellgrau, was die Helligkeit unter dem Solar Terrassendach zusätzlich erhöht.
Der Abstand von Zelle zu Zelle beträgt bei dem Modul ca. 30mm in der Höhe und ca. 12mm in der Breite.
Der Unterschied an einem Beispiel
Patentierte Blindmodul-Technik
Wir können Ausgleichsflächen mit unserer europaweit patentierten Technik so aussehen lassen, als wären es echte Glas / Glas Module. Da es die Module nur mit festen Modulmaßen gibt, können wir die Ausgleichsflächen mit unserer patentierten Glas / Glas Blindmodul-Lösung ausgleichen.
Vorteile:
- keine teuren Sonderanfertigungen
- Beschattung bleibt erhalten
- Ihr Solar Terrassendach / Solar Carport sieht von unten einheitlich aus
- Optisches Highlight
Alternativ können die Ausgleichsflächen aber auch mit Klar- oder Milchglas ausgestattet werden. Sie haben die freie Entscheidung.
Seitliche Blindmodule
Zur optischen Aufwertung Ihres Solar Carports oder Ihrer Solar Terrassenüberdachung. Oft bringen die seitlichen Solarmodule auch einen Zusatznutzen, wenn gewisse Breiten des Solar-Dachs erreicht werden müssen.
Welche Photovoltaikmodule dürfen im Überkopfbereich eingesetzt werden?
Für Überkopfverglasungen von zum Beispiel Solar-Terrassenüberdachungen und Solar-Carports wird baurechtlich für Photovoltaikmodule (PV-Modul) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) bzw. allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) gefordert. Als Überkopfverglasung bezeichnet man Horizontalverglasungen, worunter sich Personen befinden könnten. In den Zulassungen wird die generelle Eignung des PV-Moduls als Verbund-Sicherheitsglas bestätigt.
Photovoltaikmodule ohne eine allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) dürfen nicht verwenden werden.
Zusammenfassung
Eine Überkopfverglasung ist nach der DIN 18008 geregelt. Hier dürfen nur geregelte Bauprodukte mit AbZ verwendet werden. Für den Überkopfbereich aus VSG aus Float oder VSG aus TVG.
VSG ist geregelt nach DIN EN ISO 12543. PV-Module, ohne Zulassung (AbZ oder aBG), erfüllen aufgrund Ihrer Zellen die Anforderungen der Produktnorm nicht. Daher sind diese ungeregelt. Aus so einem ungeregelten Bauprodukt kann nur ein Geregeltes mit Zulassung werden. Dies ist über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zu erwirken. Liegt eine Zulassung nicht vor, kann das Produkt nicht als Überkopfelement eingesetzt werden.
„Bitte übernehmen Sie die Verantwortung über die Gesundheit Ihrer Familie und setzen Sie PV-Module mit Zulassung für den Überkopfbereich ein. Bitte achten Sie zudem darauf, dass das Solarmodul mindestens 2x4mm dick ist. Ein Solar-Dach soll Freude erwirken und keine Folgeschäden und Verletzungen mit sich bringen.“
GLASVORDACH.DE erfüllt diese Anforderungen.