DIN 18008
Was auf jeden Fall für Konstruktionen im Überkopfbereich zu beachten ist!
DIN 18008-2
Linienförmig gelagerte Verglasungen
1. Glaseinstand
Der Glaseinstand ist so zu wählen, dass die Standsicherheit der Verglasung langfristig sichergestellt ist. Falls nachfolgend keine anderen Festlegungen getroffen werden, ist ein Mindestglaseinstand von 10mm einzuhalten.
2. Linienförmige Lagerung
Die linienförmige Lagerung muss mindestens an zwei gegenüberliegenden Seiten beidseitig (Druck und Sog) normal zur Scheibenebene wirksam sein. Dabei muss bei mehrscheibigem Aufbau die linienförmige Lagerung für alle Scheiben wirksam sein.
a) Eine Scheibe liegt vierseitig linienförmig auf und ist aber nur an zwei Sieten durch Abdeckleisten gehalten.
–> Hier liegt eine zweiseitige Lagerung vor.
b) Ein Stufenisolierglas im Traufbereich eines Wintergartens liegt auf vier Seiten linienförmig auf, ist aber nur an drei Seiten druch Abdeckleisten gehalten.
–> Hier liegt eine zweiseitige Lagerung vor.
c) Eine Scheibe liegt vierseitig auf, ist an zwei gegenüberliegenden Seiten durch Abdeckprofile und an zwei Seiten durch punktuell angebrachte Befestigungen gehalten. Es wird vorausgesetzt, dass das Glas nicht durch Bohrungen oder Ausschnitte geschwächt wird.
–> Hier liegt keine Lagerung nach DIN 18008-2 vor.
d) Eine Scheibe liegt vierseitig linienförmig auf und ist an allen vier Seiten durch punktuell angebrachte Befestigungen gehalten.
–> Hier liegt im Sinne der DIN 18008-2 keine linienförmige Lagerung vor, diese Verglasung kann durch die DIN 18008-3 abgedeckt sein.
3. Stützweite
Verbundsicherheitsgläser (VSG) mit einer Stützweite von mehr als 1,2m sind allseitig zu lagern.
4. Nenndicke der Zwischenfolie
Die Nenndicke der Zwischenfolie von VSG muss mindestens 0,76mm betragen. Bei allseitiger Lagerung von Scheiben mit einer maximalen Stützweite in Haupttragrichtung von 0,8m darf auch eine Zwischenfolie mit einer Nenndicke von 0,38mm verwendet werden.
5. Auskragungen
Der freie Rand der VSG dard – parallel und senkrecht zur Lagerung – maxmla 30% der Auflagerlänge, höchstens jedoch 300mm über den von den linienförmigen Lagern aufgespannten Bereich auskragen. Die Auskragung einer Scheibe eines VSG über den Verbundbereich hinaus (z.B. Tropfkanten bei Überkopfverglasungen) darf maximal 30mm betragen.
DIN 18008-3
Punktförmig gehaltene Verglasungen
2. Kantenbearbeitung
Die Kanten der Bohrungen im Glas sind in der Qualität „Geschliffene Kante“ oder höherwertig entsprechend der in Bezug genommenen Produktnorm für vorgespannte Glasprodukte auszuführen. Die Ränder von Bohrungen sind unter einem WInkel von 45° mit einer Fasde von 0,5mm bis 1mm auf beiden Seiten der Scheibe zu säumen.
3. Glaseinstand und Randabstände
Die im Folgenden geforderten Mindestglasabstände und Randabstände sind auch unter Berücksichtigung von Last- und Temperaturwirkungen, Verformungen und Unterkonstruktionen sowie unter Annahme ungünstigster Fertigungs- und Montagetoleranzen zu gewährleisten. Hierzu ist die oben dargestellte Tabelle maßgebend.